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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Therapeutin und ihren Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Die Therapie kommt zu Stande, wenn Klienten das generelle Angebot der Psychotherapeutin annehmen und sich an die Psychotherapeutin zum Zwecke der Therapie, des Coachings oder der Supervision wenden.

3. Die Therapeutin ist berechtigt eine Therapie ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass die Therapeutin auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht therapieren darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 2 Vertragsgegenstand

Klienten nehmen bei der Therapeutin eine Psychotherapie, Supervision, Lehrtraining oder ein Coaching in Anspruch. Klienten und Therapeutin definieren gemeinsam das Anliegen und das Ziel. Die Therapie dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele. Die Supervision dient der Aufarbeitung und Überwindung beruflicher Krisen außerhalb der Heilkunde. Um die Therapieziele zu erreichen, werden verschiedene Verfahren angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Verfahren und Methoden werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht schulmedizinisch anerkannt. Die Therapie umfasst schriftliche Analysen und Berichte. Klienten stimmen einer möglichen (digitalen) Aufzeichnung der Therapie ausdrücklich zu.

§ 3 Therapieerfolg

Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Gewissen daran, dass ein Therapieerfolg eintritt. Die Mitarbeit der Klienten ist für den Erfolg ausschlaggebend.

§ 4 Honorar

Klienten entrichten das anfallende Honorar für die vereinbarte Therapiesitzung immer umgehend nach Rechnungsstellung.

§ 5 Ausfallhonorar

Klienten und Therapeutin vereinbaren gemeinsam die Termine nach Absprache. Wenn Klienten die vereinbarten Termine nicht wahrnehmen, schulden sie der Therapeutin 50 % des Honorars, wenn der Termin später als 24 Std. vorher abgesagt wurde. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

§ 6 Therapiedauer und Kündigung

Die Therapie sollte einen Umfang von mehreren Stunden umfassen (bei Supervision gilt eine solche Regel nicht). Die Therapie kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig beendet werden.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Die Therapeutin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über die Inhalte der Therapie zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn Klienten hierzu schriftlich oder mündlich das Einverständnis erteilt haben oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse der Klienten ist (die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter) oder die Therapeutin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds-) Gericht entlasten könnte.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Praxis der Therapeutin (oder nächster Gerichtsstandort). Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt werden und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung der Klienten

Klienten versichern, dass sie an keiner Erkrankung leiden, die ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Therapie aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollten Klienten darüber im Zweifel sein, versichern sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Therapie relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so haben Klienten die Therapeutin davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Therapie bei ihr nur weiterhin wahrzunehmen, wenn der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Sind Klienten auf Anraten der Therapeutin nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann die Therapeutin eine Fortführung der Therapie ablehnen. Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist in dem Falle aber berechtigt, die Therapie zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung der Klienten der Erfolg der Therapie gefährdet scheint.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Mein Name ist Elena Trobisch und ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und Psychologische Beraterin, sowie Coach für Autogenes Training und für Burnout-Beratung. Ich arbeite u.a. mit Systemischer Therapie, Lösungsorientierter Kurzzeittherapie und Hypnotherapie. Mein Einzugsgebiet ist Weinheim, Heidelberg, Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis, die Bergstraße und der vordere Odenwald.